Pauschbeträge für Sachentnahmen
Berlin: (hib/HLE) Nach der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums erkundigt sich die Fraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage (19/3987). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie diese Richtsätze ermittelt werden und wie aktuell sie sind. Wie die Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert, enthalten die Richtsatzsammlungen Durchschnittswerte zu Gewinnen von Betrieben sowie Pauschbeträge für Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben). Diese Sachentnahmen würden Unternehmern für sich und ihre Angehörigen unterstellt, sofern sie mit Lebensmitteln handeln oder im gastronomischen Bereich tätig seien.