Ausgleichsabgabe hat sich bewährt
Berlin: (hib/CHE) Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist von 2013 bis 2017 um 9,1 Prozent gesunken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4157) auf eine Kleine Anfrage (19/3877) der Fraktion Die Linke. Demnach waren im vergangenen Jahr rund 162.000 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet. Dennoch waren schwerbehinderte Menschen länger arbeitslos (52 Wochen) als Menschen ohne Schwerbehinderung (37 Wochen). Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die durchschnittliche Beschäftigungsquote von Behinderten bei privaten Arbeitgebern seit 2012 bei 4,7 Prozent liegt und im öffentlichen Dienst bei 6,6 Prozent. Das 2001 eingeführte System von Beschäftigungspflicht (fünf Prozent) und gestaffelter Ausgleichsabgabe, wenn diese Quote nicht erreicht wird, habe sich bewährt, schreibt die Regierung. Eine Anhebung der Quote auf sechs Prozent würde zwar 231.000 zusätzliche Pflichtarbeitsplätze bedeuten, dies seien jedoch mehr nötig. Außerdem würden noch genügend Arbeitgeber übrig bleiben, die die Ausgleichsabgabe zahlen müssten. Die Erzielung von Einnahmen dürfe aber nicht im Vordergrund des Instrumentes stehen, schreibt die Regierung.