Defizite bei der Abwicklung von Fraktionen
Berlin: (hib/PK) Der Bunderechnungshof sieht bei den Verfahren zur Auflösung von Bundestagsfraktionen erhebliche strukturelle Defizite. So gebe es Rechtsunsicherheiten bei der Abwicklung von Verträgen und im Umgang mit Schulden, wenn diese das Vermögen der Fraktionen überstiegen, heißt es in einer Unterrichtung (19/4040) der Behörde an den Bundestag.
Zudem mangele es in den praktischen Liquidationsverfahren an einer wirksamen begleitenden Kontrolle. Keine staatliche Stelle halte sich derzeit für zuständig, auf ein zügiges, ordnungsgemäßes und hinreichend dokumentiertes Verfahren zu achten. Auch gebe es keine klaren Regeln zur Aufbewahrung von Fraktionsunterlagen.
Die zunehmende Zahl von Bundestagsfraktionen erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass es künftig öfter zu Liquidationsverfahren kommen werde. Die Regelungslücken sollten schnell geschlossen werden, denn Kontrolldefizite sowie streitbehaftete und überlange Liquidationsverfahren könnten mittelbar den Bundeshaushalt belasten.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt konkret, Regelungen zur Dauer von Liquidationsverfahren, begleitender Kontrolle, Rechnungslegung, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Überschuldung und zur Archivierung von Unterlagen in das Abgeordnetengesetz aufzunehmen.
Gesetzlich geregelt werden sollte dem Bericht zufolge die Pflicht der Fraktionen in Liquidation, der Bundestagsverwaltung die Unterlagen der Fraktion zum Abschluss der Liquidation zur Aufbewahrung zu übergeben. Es sollten Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren festgelegt werden mit Zugriffsrechten während dieser Frist. Geregelt werden sollte außerdem die Archivierung oder Vernichtung der Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.