Barrierefreiheit im Schienenverkehr
Berlin: (hib/HAU) Für die Barrierefreiheit im Schienenverkehr interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/3970) geht die Fraktion insbesondere auf die in Deutschland zu findenden verschiedenen Bahnsteighöhen ein.
Aus Sicht der Abgeordneten gerät seit der Überarbeitung des Bahnsteighöhenkonzepts im Jahr 2017 mit dem Leitziel einer einheitlichen Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern in ganz Deutschland der Prozess hin zu mehr Barrierefreiheit im Schienenverkehr ins Stocken. Aus zahlreichen Bundesländern sei bekannt, dass Planungsstillstände und Baustopps bei der Schaffung barrierefreier Bahnhöfe herrschten. Bei durchgängiger Umsetzung einer Bahnsteighöhe von 76 Zentimetern werde das Ziel einer durchgängigen Barrierefreiheit deutlich verzögert, urteilen die Grünen. Aus Sicht der Fraktion kann es zudem nicht im Interesse des Bundes, der Länder und Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs sein, „bereits im Sinne einer zunehmenden Barrierefreiheit des Schienenverkehrs geleistete Investitionen wenige Jahre nach Umsetzung nunmehr wieder in Frage zu stellen“.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, für welche Bundesländer zwischen 1990 und 2000 für die bundeseigenen Schienenwege Bahnsteighöhenkonzepte vereinbart wurden, die auf einen Umbau von Bahnhöfen oder Haltepunkten von 55 Zentimetern über Schienenoberkante abzielen. Wissen wollen die Parlamentarier auch, aus welchen Gründen bereits sechs Jahre nach der letzten Zielvereinbarung zu den Bahnsteighöhen in Deutschland im Bahnsteighöhenkonzept 2011 eine neue Zielvereinbarung notwendig ist und wie viele Bahnsteige mit 55 Zentimetern Bahnsteighöhe nach dem Zielhöhenkonzept 2017 bis 2025, bis 2030 und bis 2040 nachträglich auf eine neue Höhe von 76 Zentimetern über Schienenoberkante umgebaut werden sollen.