Transsexuellenrecht in Deutschland
Berlin: (hib/HAU) Für die Auswirkungen der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach Transsexualität künftig auch international nicht mehr als psychische Krankheit gilt, auf das Transsexuellenrecht in Deutschland, erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/3879) wollen die Abgeordneten unter anderem erfahren, ob die im Rahmen der seit 2000 diskutierten und nun beschlossenen Streichung von Transsexualität aus der Liste psychischer Krankheiten „die Bewertung der Bundesregierung zu verlangten psychologischen beziehungsweise psychiatrischen Gutachten als Voraussetzung für die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit verändert hat“.