Abschiebungen im ersten Halbjahr 2018
Berlin: (hib/HAU) Im ersten Halbjahr 2018 wurden nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 12.261 Abschiebungen vollzogen. Das geht aus der Antwort (19/3702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3477) hervor. Danach erfolgten 11.005 Abschiebungen auf dem Luftweg, 1.215 Abschiebungen auf dem Landweg und 41 Abschiebungen auf dem Seeweg. 5.654 der Abschiebungen erfolgten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Zahl der Zurückweisungen und Zurückschiebungen lag der Antwort zufolge bei 6.792. An den Landgrenzen seien 3.897 Personen zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden, auf dem Luftweg 2.887 und auf dem Seeweg acht Personen. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wurden im ersten Halbjahr 2018 66 Zurückweisungen, 22 Zurückschiebungen und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter seien 921 unbegleitete Minderjährige übergeben worden. „Insgesamt wurden 1.023 unbegleitete Minderjährige festgestellt“, schreibt die Regierung.
Im Ausländerzentralregister (AZR) waren der Vorlage zufolge zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 234.603 Personen ausreisepflichtig, davon 173.915 Personen mit einer Duldung und 60.688 Personen ohne Duldung. Aufgrund eines abgelehnten Asylantrages seien zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 126.121 Personen ausreisepflichtig gewesen, davon 98.748 mit einer Duldung und 27.373 Personen ohne Duldung.
Wie die Regierung weiter mitteilt, wurden im ersten Halbjahr 2018 3.796 Personen im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben. Davon seien 1.062 Personen durch Sammelabschiebungen der Europäischen Union und 2.734 Personen in nationaler Zuständigkeit abgeschoben worden, heißt es in der Antwort.
In 641 Fällen, so schreibt die Bundesregierung, seien Abschiebungen auf dem Luftweg „aufgrund von Widerstandshandlungen“ gescheitert. 141 Abschiebungen seien aufgrund medizinischer Gründe nicht durchführbar gewesen. In 200 Fällen habe sich die Fluggesellschaft oder der jeweilige Flugzeugführer geweigert, die Abschiebung durchzuführen. Außerdem seien sieben Abschiebungen an der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, gescheitert.
Für den besagten Zeitraum verzeichnet die Bundesregierung der Antwort zufolge 109.951 Ausreisen von Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Staatsangehörige) und 154.435 Ausreisen von Unionsbürgern. 20.142 abgelehnte Asylbewerber seien im ersten Halbjahr 2018 ausgereist, heißt es weiter. Mit einer Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig aus Deutschland ausgereist seien nach Angaben der Bundespolizei 14.173 ausreisepflichtige Personen, schreibt die Regierung.