Alleinerziehende im SGB II
Berlin: (hib/CHE) Die SGB-II-Hilfequote der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden lag im vergangenen Jahr bei 36,3 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/3463) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3118) der AfD-Fraktion hervor. Die Hilfequote bildet das Verhältnis aus der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden zu allen Privathaushalten mit Alleinerziehenden ab.