Umweltauflagen als Teil der Planfestellung
Berlin: (hib/HAU) Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind nach Aussage der Bundesregierung integrierter Teil des Planfeststellungsbeschlusses im Ergebnis der Baurechtsverfahren und gegebenenfalls ihrer gerichtlichen Überprüfung. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/3473) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3265). Kosten für einzelne Kompensationsmaßnahmen könnten insofern nicht einer gerichtlichen Auflage zugeschrieben werden, heißt es in der Antwort auf die Frage der AfD-Abgeordneten, wie hoch die Kosten seien, die bisher beim Bau der Bundesautobahn A14 „aufgrund von gerichtlichen Umweltauflagen entstanden sind“.