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02.08.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 564/2018

Internetmonitoring zu Rechtsextremismus

Berlin: (hib/STO) Die Internetbeobachtung im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/3552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3327). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen seit der Einrichtung der „Koordinierten Internetauswertung - Rechtsextremismus“ (KIA-R) im März 2012 in Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts (BKA) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst beobachtet.

Im Rahmen des regelmäßigen Internetmonitorings im Phänomenbereich Rechtsextremismus werden der Antwort zufolge „gegenwärtig mehrere hundert relevante Internetpräsenzen beziehungsweise Profile und Kanäle - unter anderem in sozialen Netzwerken, bei Kurznachrichtendiensten oder auf Videoplattformen - der rechtsextremistischen Szene gesichtet“.

Aufgabe der KIA-R sei es unter anderem, „anlassbezogene und anlassunabhängige offene Internetrecherchen zu Sachverhalten und Ereignissen mit rechtsterroristischen/rechtsextremistischen Bezügen durchzuführen“, heißt es in der Antwort weiter. Die in der KIA-R tätigen Behörden tauschten sich regelmäßig über die dort gewonnenen Erkenntnisse aus. Im Falle strafrechtlich relevanter oder gefährdungsrelevanter Anhaltspunkte gehe das BKA gegen diese Personen, Netzwerke oder Gruppierungen vor, indem beispielsweise Strafanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erstattet wird.

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