Bestellerprinzip bei Immobilienkauf
Berlin: (hib/PEZ) Makler sollen nach Ansicht der Fraktion Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von dem bezahlt werden, der bestellt. In einem Antrag (19/3554) fordern die Abgeordneten, dieses Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszuweiten. Bislang gilt es für Vermietungen. Außerdem solle die Maklercourtage bei der Transaktion von Wohnimmobilien gesetzlich auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer begrenzt werden. Die Maklercourtage in Deutschland liege deutlich über dem europäischen Niveau, heißt es zur Begründung. Anders als bei der Mietwohnungsvermittlung fehlten beim Kauf Regulierungen.