Inflationsrisiko durch Indexierungen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt Indexierungen von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz unter anderem wegen der damit verbundenen Inflationsgefahren ab. Dies teilt sie in der Antwort (19/3492) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3270) mit, die wissen wollte, warum in Deutschland Freibeträge und andere Beträge nicht automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden (Indexierung). Die Bundesregierung erhebt gegen die automatische Anpassung steuerlicher Größen grundsätzliche Bedenken: „Zum einen würde damit das Parlament einen Teil seiner Budgethoheit verlieren, zum anderen sprechen stabilitätspolitische Bedenken dagegen.“ Wesentlich sei die Präjudizgefahr einer Ausbreitung von Indexierungsregelungen innerhalb des Steuerrechts und in andere Rechtsbereiche „mit dem Risiko einer Verstärkung oder gar Förderung von Inflationstendenzen“.
Wie die Bundesregierung in der Antwort mitteilt, gibt es in anderen Ländern durchaus Indexierungen bei Steuertarifstufen und Freibeträgen. Genannt werden Belgien, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Kanada, Niederlande, Mexiko, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, USA und das Vereinigte Königreich.