Umgang mit Amazon Flex-Dienst
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, gegen das „Flex“-Angebot des Internethändlers Amazon vorzugehen. In der Antwort (19/3399) auf eine Kleine Anfrage (19/2810) der Fraktion Die Linke verweist sie in Bezug auf juristische Einschätzung auf die notwendige Prüfung von Einzelfällen. Die Bundesregierung liefert außerdem Informationen zu den Themen Gewerbeanmeldung, -haftpflicht und Anzeigepflichten nach Postgesetz. Die Abgeordneten hatten Parallelen zwischen „Amazon Flex“ und dem Taxi-Dienstleister Uber gezogen und die Frage aufgeworfen, ob Amazon mit „Amazon Flex“ wettbewerbswidrig handelt.