Einkommen von Heilmittelerbringern
Berlin: (hib/PK) Die Einkommenssituation von Heilmittelerbringern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/3506) der Fraktion Die Linke. Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sei geregelt, dass bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen die bisherige Obergrenze für ein Verhandlungsergebnis - die Grundlohnsummensteigerung - für die Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt werde.
Damit sei bezweckt worden, dass die Vergütungen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie stärker steigen sollten, nachdem die Honorierung als zu niedrig angesehen wurde. Zudem sollten Erkenntnisse über die Wirkung des Wegfalls der Grundlohnsummenbindung gewonnen werden. Die Abgeordneten erkundigen sich nun in dem Zusammenhang nach den bisher feststellbaren Auswirkungen des Gesetzes.