Bund nicht zuständig für Kirchensteuer
Berlin: (hib/HLE) Die Erhebung der Kirchensteuer fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3286) auf eine Kleine Anfrage (19/2917) der AfD-Fraktion mit, die sich nach Nachforderungen der Kirchensteuer von Bürgern der ehemaligen DDR erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Fragen der Kirchensteuer in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen der Bundesländer geregelt seien.