Mitbestimmung in Betrieben
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie oft in den vergangenen Jahren Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz begangen wurden. Diese Daten würden statistisch nicht erfasst, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/3191) auf eine Kleine Anfrage (19/2778) der Fraktion Die Linke. Die Regierung bekräftigt in der Antwort ferner ihr Ziel, das vereinfachte Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen ausdehnen zu wollen, um dadurch der Behinderung von Betriebsratswahlen entgegenzuwirken.