Recht und Haftung in Bergbau-Fragen
Berlin: (hib/PEZ) Um die rechtlichen Folgen möglicher Bergwerksflutungen im Saarland geht es in der Antwort (19/3075) auf eine Kleine Anfrage (19/2636) der FDP-Fraktion. Hintergrund sind Pläne des Konzerns RAG, die saarländischen Gruben bis 2035 zu fluten. Die Abgeordneten haben Befürchtungen von Kritikern der geplanten Maßnahmen angeführt, wonach Methan und Radon unkontrolliert austreten könnten und etwa Grundwasser verunreinigt werden könnte. In der Antwort äußert sich die Bundesregierung nun zu Voraussetzungen für eine Anwendung bestimmter Paragraphen des Bundesberggesetzes. Bedarf, dieses Gesetz an aktuelle Herausforderungen in dem Bereich anzupassen, sieht sie derzeit nicht. Sie stehe in regelmäßigem Kontakt mit den Ländern und prüfe dabei, ob Änderungen des rechtlichen Rahmens für den Bergbau nötig sind, erklärt die Bundesregierung.