Rechenschaftsberichte von Parteien
Berlin: (hib/PK) Die Rechenschaftsberichte von nicht im Bundestag vertretenen Parteien für das Kalenderjahr 2016 liegen als Unterrichtung (19/3070) des Bundestagspräsidenten vor. Die Zusammenstellung beinhaltet die Vermögensbilanz von anspruchsberechtigten Parteien einschließlich der an die Parteien geflossenen Spenden von Personen, Organisationen oder Firmen.
Anspruch auf die staatliche Teilfinanzierung haben laut Parteiengesetz diejenigen Parteien, die bei der zurückliegenden Europawahl oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht haben.
In der Unterrichtung aufgeführt sind: Freie Wähler, Piratenpartei, Die Partei, NPD, ÖDP, BP, LKR, SSW, BVB/Freie Wähler, Graue und Tierschutzallianz. Der Rechenschaftsbericht der ebenfalls anspruchsberechtigten Partei Mensch Umwelt Tierschutz wird später veröffentlicht.
Die grundsätzlich anspruchsberechtigte Familien-Partei Deutschlands habe bisher keinen den Anforderungen entsprechenden Rechenschaftsbericht für 2016 eingereicht, heißt es in der Unterrichtung weiter.