Keine Haftung für fremde Staatsschulden
Berlin: (hib/HLE) Eine Haftung für Staatsschulden anderer EU-Mitglieder ist ausgeschlossen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2831). Darin erklärt die Bundesregierung: „Es gilt Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach es der Europäischen Union ebenso wie den Mitgliedstaaten verboten ist, für Verbindlichkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates zu haften.“ Auf die Frage nach den Auswirkungen eines möglichen Euro-Austritts von Italien antwortet die Bundesregierung, sie beteilige sich nicht an Spekulationen über den Austritt von Mitgliedstaaten aus dem Euroraum. Die AfD-Fraktion hatte in der Vorbemerkung auf die hohe Staatsverschuldung Italiens von 132,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verwiesen, wodurch sich die Frage einer weiteren Mitgliedschaft des Landes in der Euro-Währungsunion stelle.