Fragen zur Gesellschafterlistenverordnung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat die Kritik an dem vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Entwurf einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (BR-Drucksache 105/18) zur Kenntnis genommen und sich dazu eine Meinung gebildet. Das schreibt das Ministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/2973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2617). Die Bundesregierung halte die Regelungen der Verordnung für zeitgemäß und tauglich für absehbare Entwicklungen. Die Abgeordneten hatten sich auf eine Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zu dem Entwurf bezogen, der die Ausgestaltung einiger Frage aufwerfe und in der Umsetzung nicht klar genug sei.