Zustellbevollmächtigte bei Twitter
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat keine Probleme mit der Zustellungsbevollmächtigten der Firma Twitter. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/2927) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2503). Über die Anzahl der bei Twitter und deren deutschen Töchtern mit der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befassten Mitarbeitern lägen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Den Ergebnissen etwaiger Ermittlungen des Bundesamts für Justiz (BfJ) im Zusammenhang mit dem NetzDG möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen, heißt es weiter in der Antwort.
Die Linken-Abgeordneten wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wer der Zustellungsbevollmächtigte bei dem Kommunikationsdienste-Anbieter Twitter ist. Weiter fragten sie, ob Twitter nach Auffassung der Bundesregierung ein soziales Netzwerk im Sinne von Paragraf 1 des NetzDG ist. Dazu schreibt das Ministerium, soziale Netzwerke seien Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ob ein bestimmtes Unternehmen diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird im Rahmen etwaiger Ermittlungen des für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem NetzDG zuständigen BfJ geprüft.
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