Europäisches Forstinstitut in Bonn
Berlin: (hib/EIS)) Die Finanzierung einer Niederlassung des Europäischen Forstinstituts (EFI) in Bonn wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf (19/2858) vor, der das Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung und dem EFI über die Errichtung eines Büros in der Bundesrepublik auf eine gesicherte rechtliche Grundlage stellt. Darüber hinaus sollen die Rechte und Befugnisse des Instituts sowie seines Personals und der Delegationen seiner Mitglieder in Deutschland geregelt werden. Die Bundesregierung verpflichtet sich darin, in den nächsten zehn Jahren die Grundfinanzierung für das Büro von jährlich 250.000 Euro bereitzustellen. Außerdem sollen die Miet- und Unterhaltskosten für die Liegenschaft von rund 125.000 Euro jährlich sowie eine Sekretariatskostenpauschale von bis zu 50.000 Euro jährlich für das Büro übernommen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen habe sich zudem verpflichtet, zu den Ausgaben der Herrichtung der anzumietenden Räumlichkeiten in Bonn einen finanziellen Beitrag in Höhe von bis zu 40.000 Euro zu leisten. Das EFI hat seinen Hauptsitz in Finnland und arbeitet das Forschungswissens in Europa im Bereich Wald und Umwelt für die Mitgliedstaaten und die europäischen Entscheidungsträger auf. Es ist eine internationale Organisation mit 26 Mitgliedsländern. Das EFI unterhält mehrere Büros in ganz Europa.
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