Keine Gebühren für Wasserstraßennutzung
Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2017 verzeichnete der Bund Einnahmen aus den Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen in Höhe von 48,25 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2558) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2254) hervor. Demgegenüber stünden Kosten für den Bund zur Erhebung der Abgaben in Höhe von 2,55 Millionen Euro pro Jahr, heißt es in der Antwort.
Die Regierung verweist in der Vorlage darauf, dass die Abschaffung der Befahrensabgaben für die Nutzung der Bundeswasserstraßen im Koalitionsvertrag vereinbart sei. Gefragt nach den zu erwartenden Auswirkungen der Abschaffung heißt es, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe eine Untersuchung zur „Ermittlung der wettbewerbsneutralen Höhe der Schifffahrtsgebühren für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt“ in Auftrag gegeben. Im Ergebnis durchgeführter Modal-Split-Rechnungen ergebe sich für die Binnenschifffahrt im Jahr 2030 bei Abschaffung der Schifffahrtsgebühren in der Summe ein Aufkommensgewinn von 184,4 Millionen Tonnenkilometern. Bezogen auf das Ausgangsniveau mit Schifffahrtsgebühren entspräche dies einem Gewinn von 0,4 Prozent. Vom gesamten Aufkommensgewinn würden der Untersuchung nach 61 Prozent auf Verlagerungen von der Bahn und 39 Prozent auf Verlagerungen vom Lkw entfallen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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