Ausreichend Flexibilität bei der Arbeitszeit
Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung sieht das Arbeitszeitgesetz als ausreichend flexibel an, um Unternehmen für die Flexibilisierung von Arbeitszeiten Gestaltungsspielräume zu verschaffen. Das geht aus einer Antwort (19/2746) auf eine Kleine Anfrage (19/1957) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Koalitionsfraktionen wollen jedoch eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz schaffen, um mehr Freiräume für selbstbestimmte Arbeitszeiten bei tarifgebundenen Unternehmen zu schaffen.
Die Bundesregierung gibt auf Grundlage des Mikrozensus 2016 außerdem Auskunft über verschiedene Arbeitszeitregelungen: Abhängig von der Branche verfügen aktuell zwischen 38 und 76 Prozent der abhängig Beschäftigten über Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Der Anteil der abhängig Beschäftigten, die regelmäßig in Nachtarbeit (8,9 Prozent) oder an Samstagen (24,5 Prozent) arbeiten, ist seit 2010 stabil geblieben. Die Zahl derer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, ist zwischen 2010 und 2016 um 1,2 Prozent auf 13,9 Prozent gestiegen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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