Auslieferung von Mario R.
Berlin: (hib/STO) Eine rechtskräftige Entscheidung über die Auslieferung des in Ungarn festgenommenen Mario R. hat mit Stand vom 7. Juni noch nicht vorgelegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2303) hervor. Darin hatte die Fraktion die „Verhaftung des Rechtsextremen Mario R.“ thematisiert. Dieser gelte als Betreiber des Online-Versandes ,Migrantenschreck.de„, über den seit Mai 2016 Waffen vertrieben worden seien.
Auf die Frage, seit wann genau bundesdeutsche Sicherheitsbehörden wussten, “dass sich (der untergetauchte) Mario R. in Ungarn aufhält„, verweist die Bundesregierung darauf, dass das Landeskriminalamt Berlin das Verfahren gegen Mario R. in alleiniger Zuständigkeit führe. Dem Bundeskriminalamt sei der Aufenthaltsort des Mario R. in Ungarn im April 2016 bekannt geworden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe “ erstmalig im Rahmen der Presseberichterstattung zur Festnahme am 28. März 2018 Kenntnis über den Aufenthalt des Mario R. in Ungarn„ erlangt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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