Europäische Forschungsförderung
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung wird sich bei den Beratungen zum Finanzrahmen 2021-2027 der Europäischen Union für eine weitere Modernisierung des Haushalts, für die konsequentere Ausrichtung auf den europäischen Mehrwert und für die angemessene Berücksichtigung wichtiger Zukunftsaufgaben und Querschnittthemen, wie Forschung und Innovation, einsetzen. Das schreibt die Bundesregierung der Antwort (19/2648) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/2245).
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage unterstrichen, dass die Europäischen Forschungsrahmenprogramme mit der richtigen Ausgestaltung und finanziellen Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von komplexen Herausforderungen leisten können, denen Politik und Wissenschaft nur auf internationaler Ebene angemessen begegnen können. Dazu gehörten beispielsweise die Klimakrise, wachsende soziale Ungleichheit oder die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie bei den Verhandlungen bewährte EU-Politiken grundsätzlich nicht in Frage stellen werde. Europäische Werte seien die Grundlage des Zusammenhalts der EU. So sei die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien eine wichtige Voraussetzung für ein gesundes Investitionsumfeld. Ein Vorschlag der Kommission zu einer Rechtsstaatlichkeits-Verordnung liege bereits vor und werde von der Bundesregierung geprüft.
Die Bundesregierung werde die Vorschläge der Kommission im Einzelnen sorgfältig prüfen. Bei der abschließenden Bewertung einzelner Mittelansätze, so dem für das 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) und dem für EURATOM, müssten sowohl die noch ausstehenden Sektorverordnungen als auch der Gesamtkontext des künftigen Finanzrahmens sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigt werden, betont die Bundesregierung. Die Bundesregierung werde im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) auf ein angemessenes Gesamtvolumen und eine faire Lastenteilung achten.
Im 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) müssten alle Entwicklungsgrade des Forschungs- und Innovationsgeschehens und Projektgrößen in einem ausgewogenen Verhältnis gefördert werden: ausgehend von einer starken Grundlagenforschung, die maßgeblich auch von den Hochschulen geleistet werde, über die angewandte Forschung bis zur Markteinführung.
Die Bundesregierung sei offen für eine Diskussion über eine anreizgerechte Absenkung der Förderung („Research and Innovation Actions“ und „Innovation Actions“) für industrielle Partner (mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)), um mehr Industrieunternehmen eine Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zu ermöglichen.
Beim Thema europäische Hochschullandschaft betont die Bundesregierung, dass sie - ebenso wie die Kultusministerkonferenz der Länder - es als großen Erfolg ansehe, dass über den Bologna-Prozess die Mobilität der Studenten im Europäischen Hochschulraum deutlich zugenommen habe. Teile oder ein gesamtes Studium in verschiedenen Ländern in Europa zu absolvieren, sei heute weit verbreitet. In diesem Kontext sehe die Bundesregierung auch die Initiative des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Schaffung Europäischer Hochschulnetzwerke. Danach sollen Hochschulen in Europa in die Lage versetzt werden, Netzwerke zu schaffen, die für Studenten und Lehrende einen europäischen Mehrwert bringen und finanziell nachhaltig unterlegt sind.
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