+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.06.2018 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 402/2018

Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg frei gemacht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (19/2438). Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen billigte das Gremium die Regierungsvorlage am Mittwochvormittag in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Er sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie - Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder - zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage „eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören“.

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. „Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt“, heißt es in der Vorlage weiter.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem die Einreise sogenannter Gefährder ebenso wie der Familiennachzug zu Gefährdern „ausnahmslos ausgeschlossen“ werden soll.

Keine Mehrheit fanden in dem Gremium Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke, die gleichfalls am Freitag im Bundestagsplenum zur Schlussberatung auf der Tagesordnung stehen. Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, in einer Übergangsregelung den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen.

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten „aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen“ mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordert die Fraktion in ihrer Vorlage (19/2515).

Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Ausschuss darauf, dass in dem Entwurf klar festgelegt werde, in welchen Fällen Betroffene vom Familiennachzug ausgeschlossen werden. Auch sei es gut, dass der Gesetzgeber der Verwaltung beim Auswahlverfahren Ermessensspielräume lasse.

Die SPD-Fraktion wertete die Vorlage als den „bestmöglichen Kompromiss“, der zu erreichen gewesen sei. Wichtig sei nun, dass die Kontingentlösung mit einem Nachzug von monatlich 1.000 Personen schnellstmöglich realisiert werde.

Die AfD-Fraktion sprach von einem „Schaufenstergesetz“. Als „Haupteinwand“ kritisierte sie, dass die Grenzen in Deutschland für Asylsuchende offen seien. Solange dieses Grenzregime bestehe, sei der Gesetzentwurf eine „Farce“.

Die FDP-Fraktion wies Kritik an ihrem Gesetzentwurf zurück. Dieser trage unter anderem dem Ziel Rechnung, dass Härtefälle nicht kontingentiert werden, argumentierte die Fraktion.

Die Fraktion Die Linke kritisierte den Regierungsentwurf als integrationsfeindlich. Sie wolle dagegen mit ihrer Vorlage den Anspruch auf Familienzusammenführung wiederherstellen, der sich auch aus dem Grundgesetz ergebe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die im Regierungsentwurf enthaltenden Ausschlussregelungen beim Geschwisternachzug. Zugleich plädierte sie dafür, eine Evaluation der Neuregelungen vorzusehen.