Kenntnisse über kriminelle Clans
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den „gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans“ in Deutschland vor. Dies geht aus ihrer Antwort (19/2457) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Personeller Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland“ (19/2190) hervor. Wie die Bundesregierung darin ausführt, erfolgt beim Bundeskriminalamt „keine Erfassung der betreffenden Personengruppen nach ethnischem und/oder religiösem Hintergrund“. Zu berücksichtigen sei, „dass Familienclans (Großfamilien ethnisch abgeschotteter Subkulturen) nicht per se kriminell sind, sondern lediglich Teile der Familien strafrechtlich in Erscheinung treten beziehungsweise getreten sind“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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