Entschädigung für AKW-Betreiber
Berlin: (hib/SCR) Mit Änderungen im Atomgesetz wollen die Koalitionsfraktionen die rechtlichen Grundlagen für die Entschädigung von Energiekonzernen in Folge des 2011 von der schwarz-gelben Regierung beschlossenen Atomausstieges legen. Hintergrund des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508) ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 (1 BvR 2821/11), das den Atomkraftwerksbetreibern bestimmte Ausgleichsansprüche einräumt. Der Gesetzentwurf soll am Freitag in erster Lesung beraten werden.
Die schwarz-gelbe Regierung hatte Ende 2010 zunächst Laufzeitverlängerungen gegenüber dem Atomausstieg von 2002 beschlossen und für bestimmte Kraftwerke zusätzliche Strommengen vergeben. Nach der Reaktorhavarie im japanischen Fukushima am 11. März 2011 beschloss die damalige Regierung mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011, die Laufzeitverlängerungen und Elektrizitätsmengen-Erhöhungen zurückzunehmen und den Atomausstieg bis zum 31. Dezember 2022 zu vollenden.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung im Atomgesetz regeln, dass die AKW-Eigentümer einerseits einen Anspruch auf einen Ausgleich für bestimme Investitionen in ihre Anlagen zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 haben. Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf, dass die „Investitionen allein auf Grund des Entzugs der zusätzlichen Elektrizitätsmengen [...] wertlos geworden sind“. Einen weiteren Ausgleichsanspruch haben laut Gesetzentwurf andererseits die Betreiber der AKW Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich, „soweit die diesen Kernkraftwerken [...] ursprünglich zugewiesenen Elektrizitätsmengen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 nicht erzeugt und nicht auf ein anderes Kernkraftwerk übertragen werden“. Mit den Änderungen im Atomgesetz soll zudem das entsprechende Verwaltungsverfahren geregelt werden.
Die voraussichtliche Belastung des Bundeshaushaltes durch die Ausgleichszahlungen lässt sich laut Gesetzentwurf bisher nicht beziffern.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)