Mehr als 1.500 Kirchenasylfälle in 2017
Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 1.551 Fälle von Kirchenasyl gemeldet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2349) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2014) hervor. Danach lag die Zahl der gemeldeten Kirchenasylfälle im ersten Quartal 2018 bei insgesamt 507. Anhand der vorliegenden Meldungen gehe das Bamf davon aus, dass im Jahr 2017 in 1.478 Fällen und in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres in 498 Fällen eine anstehende Überstellung verhindert wurde.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Bamf im Februar 2015 mit Vertretern der evangelischen und der katholischen Kirche eine rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zum Kirchenasyl getroffen. Die Absprache sieht vor, „dass besondere Härtefälle im Dublin-Verfahren von benannten Kirchenvertretern gesteuert und einer zentralen Stelle im Bamf im Rahmen des rechtlich Möglichen zur nochmaligen Überprüfung vorgelegt werden“. Bei den Kirchenasylfällen handelt es sich den Angaben zufolge „fast ausschließlich um Dublin-Verfahren, bei denen bewirkt werden soll, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt und von einer Überstellung in den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat abgesehen wird“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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