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06.06.2018 Menschenrechte — Ausschuss — hib 379/2018

Linke scheitert mit Antrag zu Staatenlosen

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrer Forderung nach mehr Engagement gegen die Staatenlosigkeit weltweit gescheitert. Ein entsprechender Antrag (19/1688) wurde am Mittwoch im Ausschuss von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Gesetzentwürfe vorzulegen, um „allen in Deutschland lebenden staatenlosen Menschen einen Status und Schutz zu gewähren und ihre Einbürgerung zu erleichtern“ und um allen Kindern von Flüchtlingen zu ermöglichen, „Geburtsurkunden zu erhalten und sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, entsprechende Verfahren klar zu regeln“. Außerdem solle sich die Bundesregierung gegenüber allen Staaten unter anderem dafür einsetzen, dass diese die Einbürgerung oder die Bestätigung der Staatsangehörigkeit für staatenlose Minderheiten, die sich im Hoheitsgebiet aufhalten, erleichtern.

Ein Vertreter der Linksfraktion verwies auf zehn Millionen Betroffene weltweit und auch darauf, dass das Recht auf Staatsangehörigkeit ein Menschenrecht sei. „Alle Menschen haben Recht auf einen Pass.“ Deutschland müsse mit Blick auf knapp 22.000 Staatenlose auf seinem Hoheitsgebiet mit „gutem Beispiel vorangehen“.

Ein Vertreter der Union sagte, dass in Deutschland Staatenlose bereits heute staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig anerkannt seien und für sie Einbürgerungserleichterungen gelten würden. „In Deutschland geborene Staatenlose, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben, sind auf Antrag einzubürgern, wenn der Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt wird und sie nicht rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von fünf Jahren oder mehr verurteilt wurden.“

Auch ein Vertreter der AfD argumentierte, dass es in Deutschland ausreichend Regelungen gäbe. Darüber hinaus könne kein Staat gezwungen werden, Staatenlose einzubürgern. Staaten könnten selbst entscheiden, wem sie die Staatsangehörigkeit geben und übrigens auch nach welchen Kriterien - also nach Geburtsort oder nach Herkunft. „Daran wollen wir nichts ändern.“

Ein Sprecher der Sozialdemokraten entgegnete, dass zehn Millionen Staatenlose weltweit ein „gravierendes Problem“ seien, auf das man versuchen müsse, politisch eine Antwort zu finden. Es könne für Deutschland durchaus diskutiert werden, ob die im Jahre 2000 gefundenen Regeln im Staatsangehörigkeitsgesetz für Staatenlose ausreichend sind.

Aus der FDP-Fraktion hieß es, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag dem „Irrglauben“ nachhänge, mit standardisierten behördlichen Einbürgerungsverfahren mehr Einzelfallgerechtigkeit herstellen zu können. Die Antragsteller blieben außerdem die Antwort schuldig, wie ein solches Verfahren konkret aussehen solle.

Eine Vertreterin der Grünen nannte die Zielrichtung des Antrags „sinnvoll und richtig“, er benenne mit mangelnder politische Teilhabe, weniger Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen die „relativ schutzlose Situation“ der Betroffenen. Allerdings müssten die Vorschläge der Linksfraktion zur Einbürgerung Staatenloser in Deutschland präziser gefasst werden.

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