+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

06.06.2018 Petitionen — Ausschuss — hib 370/2018

Petition zur Dauer einer Wahlperiode

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss hat sich am Mittwoch mit der Forderung beschäftigt, die Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht von vier auf fünf Jahre auszudehnen. Die Abgeordneten verabschiedeten während der Sitzung einstimmig eine Beschlussempfehlung, wonach die dahingehende Petition „den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis“ gegeben werden soll.

Zur Begründung ihrer Eingabe machen die Petenten darauf aufmerksam, dass das Ziel der Demokratie schon in der Wortherkunft beschrieben sei. Das Volk sei der Souverän im Staat - eine Verlängerung der Wahlperiodendauer von einem Jahr bedeute eine entsprechende Einschränkung seines Wahlrechts, heißt es in der Vorlage.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung führt der Petitionsausschuss sowohl Argumente an, die für eine Verlängerung der Wahlperiode vorgetragen werden als auch solche, die dagegen sprächen. Als Argument für eine Verlängerung werde hauptsächlich angeführt, dass dann die Möglichkeit der kontinuierlichen, nicht durch die Notwendigkeit der Erneuerung der Legitimation unterbrochenen Sachberatung bestehe, schreibt der Ausschuss. Derzeit, so heißt es in der Beschlussempfehlung, könne ein großer Teil des ersten Jahres der Wahlperiode nicht voll für die Aufgabenerfüllung des Parlamentes genutzt werden, sondern werde für die Anlaufzeit der parlamentarischen Arbeit benötigt. Das letzte Jahr wiederum stünde schon mehr oder weniger im Schatten der bevorstehenden Wahlkampfauseinandersetzungen, womit im Wesentlichen nur zwei Jahre für die eigentliche parlamentarische Arbeit blieben.

Gegen eine Verlängerung der Wahlperiode werde wiederum eingewandt, dass sich damit die effektive politische Einflussmöglichkeit der Bürger vermindere, heißt es weiter. Die seltenere Gelegenheit für einen politischen Machtwechsel könne darüber hinaus „antiparlamentarische Einstellungen und außerparlamentarische Aktivitäten von Bürgern“ fördern. Dem Argument einer effektiveren Gestaltung der parlamentarischen Arbeit durch Verlängerung der Wahlperiode werde entgegengehalten, dass eine längere Legislaturperiode unter Umständen auch zu einer Verminderung des „heilsamen Zeitdrucks“ bei einer Umsetzung des politischen Gestaltungswillens führen könne.

Wie der Petitionsausschuss schreibt, werde die derzeitige Dauer der Wahlperiode von vier Jahren allgemein als Kompromiss zwischen den genannten Gesichtspunkten angesehen, da die Balance zwischen der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der erforderlichen regelmäßigen Legitimierung durch die Wähler gewahrt bleibe. Derzeit, so heißt es in der Vorlage weiter, seien auch „keine Reformpläne des Bundestags oder seiner Fraktionen bekannt“. Auch habe sich der neugewählte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ für die Beibehaltung der bisherigen vierjährigen Wahlperiodendauer ausgesprochen.

Marginalspalte