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30.05.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 350/2018

Auswertung technischer Asservate

Berlin: (hib/mwo) In den vergangenen drei Jahren wurde keine bei Beschuldigten sichergestellten technischen Endgeräte, Datenträger und Daten im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zur Auswertung an Dritte gegeben. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/2264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1971). Thema der Kleinen Anfrage war eine mögliche Datenauswertung beschlagnahmter Endgeräte im Auftrag der GBA. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, in wie vielen Fällen auf Endgeräten, Datenträgern oder in sonstiger Weise gespeicherte Daten an welche Dritte weitergegeben wurden und auf welche Rechtsgrundlage sich dies gestützt habe. Es erscheine fraglich, ob Bundesbehörden wie die GBA selbst die möglicherweise großen Mengen von Geräten oder Datenträgern, die nicht selten auch verschlüsselt seien, auswerten können oder ob dafür auf Dritte zurückgegriffen wird.

Wie es in der Antwort unter anderem weiter heißt, wurden 2017 in zwei Fällen mobile Endgeräte durch die mit den Ermittlungen beauftragten Polizeidienststellen an eine Privatfirma übergeben, um die verschlüsselten Verwendungssperren der Geräte zu überwinden. Die Mobiltelefone seien dort unter Aufsicht der verantwortlichen Polizeibeamten entsperrt und unmittelbar nach der Entsperrung an die jeweils mit der Ermittlung beauftragten Polizeidienststellen zurückgegeben worden. In beiden Fällen sei die Auswertung der entsperrten Geräte ausschließlich durch die jeweils zuständige Polizeidienststelle erfolgt. Eine Auswertung bei der Privatfirma sei nicht erfolgt. Beide Verfahren hätten den Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung betroffen.

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