Förderung von Hybrid-Oberleitungsbussen
Berlin: (hib/HAU) Die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) von Hybridbussen und von Elektrobussen dient der Einführung marktfähiger Fahrzeuge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1877). Voraussetzung für die Förderung ist nach Regierungsangaben die Verfügbarkeit von Serienfahrzeugen - möglichst mehrerer Hersteller - und entsprechende Produktionskapazitäten. Dies sei bei Brennstoffzellenbussen derzeit noch nicht der Fall, heißt es in der Antwort. Bei Oberleitungsbussen sei eine Breitenanwendung über die bestehenden Bussysteme in Eberswalde, Esslingen und Solingen hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Voraussetzung für eine Berücksichtigung entsprechender Fahrzeuge im Rahmen der Förderung des BMU habe daher nicht vorgelegen.
Im Hybrid-Oberleitungsbus sieht die Bundesregierung hingegen „eine marktreife Option zur Elektrifizierung des städtischen Busverkehrs“. Er vereine die Vorteile der Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit des reinen Oberleitungsbusses mit der Flexibilität des Batteriebusses. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördere daher kommunale Hybrid-Oberleitungsbusprojekte im Rahmen von Pilotprojekten, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)