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17.05.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 323/2018

Linksextremistisch genutzte Immobilen

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl linksextremistisch genutzter Immobilien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2057) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1367). Danach wird ein Großteil der in Frage kommenden Immobilien nicht ausschließlich von Angehörigen der linksextremistischen Szene, sondern auch von Nichtextremisten aufgesucht und genutzt. Nur in wenigen Fällen könne von einer ausschließlichen Nutzung durch Linksextremisten gesprochen werden, schreibt die Bundesregierung. In den meisten Fällen könne „keine trennscharfe Grenze zwischen extremistisch und nichtextremistisch genutzten Objekten beziehungsweise deren Nutzern“ gezogen werden, sondern es liege eine sogenannte Mischnutzung vor.

Unter dieser Prämisse sind den Angaben zufolge bundesweit 51 Objekte als linksextremistisch genutzte Immobilien einzustufen, zu denen offene Informationen vorliegen. Bei der Erfassung fanden laut Vorlage nur Immobilien Berücksichtigung, bei denen Linksextremisten „über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen“. Weitere Erfassungskriterien seien die „politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Linksextremisten“.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben Linksextremisten bei sechs Objekten als Eigentümer, bei 14 Objekten als Mieter und in zwei Fällen aufgrund eines Mietkaufs Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf der Besetzung des Objekts, einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen.

Zu weiteren Objekten liegen den Verfassungsschutzbehörden laut Bundesregierung vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Objekte könne nicht veröffentlicht werden, „da die linksextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte“.

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