Abgeordnete als Aufsichtsräte der Bahn
Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollten Abgeordnete des Bundestages nicht zugleich Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Bahn übernehmen können. In einem Antrag (19/2125) der Fraktion heißt es zur Begründung, Abgeordnete seien einzig ihrem Gewissen unterworfen, Mitglieder des Aufsichtsrates von Aktiengesellschaften unterlägen jedoch den Bestimmungen des Aktiengesetzes und seien zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dies könne dazu führen, dass Mitglieder des Bundestages ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung und Beteiligungen nicht in vollem Umfang wahrnehmen könnten. Kontrollmöglichkeiten würden vom Bundestag in den Aufsichtsrat der Bahn verlagert. Dort kämen Oppositions-Abgeordnete nicht zu Wort, weil sie keine Aufsichtsratsmitglieder seien.
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Bundesregierung entsandt würden und kein Abgeordnetenmandat hätten, wären von der Regelung nicht betroffen. Ein starkes Engagement des Finanz- und Verkehrsministeriums über deren beamtete Staatssekretäre bleibe erwünscht. Auch auf die von der Arbeitnehmerseite entsandten Aufsichtsratsmitglieder habe der Antrag keine Auswirkungen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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