Regulierung bewaffneter Drohnen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung lehnt den Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge nicht grundsätzlich ab. In der Antwort (19/1988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1406) verweist sie unter anderem auf das Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats, das mit Zustimmung Deutschlands unter anderem festgestellt habe, „dass ein weitgehendes Einverständnis darüber bestehe, dass bewaffnete Drohnen als solche keine illegalen Waffen seien und dass die relevanten Bestimmungen des Völkerrechts, die die Anwendung von Gewalt und die Führung bewaffneter Auseinandersetzungen regeln, sowie internationale Menschenrechtsbestimmungen auf die Nutzung bewaffneter Drohnen anwendbar seien“. Die Bundesregierung betont, dass jeder Waffeneinsatz im Rahmen der einschlägigen Regeln des Völkerrechts stattzufinden habe. „Dazu gehören das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Ausnahmetatbestände, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsbestimmungen.“ Die Bundesregierung trete überdies dafür ein, bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime einzubeziehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)