Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Nach „Auswirkungen der Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes“ erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1939). Darin schreibt die Fraktion, dass durch die 2017 beschlossenen Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes die Anzahl der Anträge auf eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für sicherheitsrelevantes Personal bei den Luftsicherheitsbehörden der Länder gestiegen sei. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Anträge auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes am 4. März 2017 in den Luftsicherheitsbehörden der einzelnen Länder gestellt worden sind.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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