UN-Migrationspakt nicht bindend
Berlin: (hib/AHE) Der Globale Migrationspakt der Vereinten Nationen soll rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/1751) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1499). Nationale Hoheitsrechte würden durch den Pakt weder eingeschränkt noch übertragen und rechtliche Verpflichtungen nicht begründet. Eine förmliche Befassung des Bundestages sei daher nicht erforderlich. „Gleichwohl hat die Bundesregierung die Fraktionen des Bundestages jeweils über die Möglichkeit informiert, im Zuge der Erarbeitung des Globalen Migrationspakts an bisher stattgefundenen Konsultationen maßgeblicher Interessensträger in Genf und New York teilzunehmen.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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