Ansiedlung internationaler Einrichtungen
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesrat sieht Defizite beim rechtlichen Rahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland und hat deshalb den Entwurf eines Gaststaatsgesetzes vorgelegt (19/1719). Mit einem „Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen“ soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland geschaffen werden. Das Gesetz solle bei Ansiedlungsentscheidungen fehlende Transparenz und Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herstellen. Außerdem sollen Regelungen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und insbesondere neuerer Formen der internationalen Zusammenarbeit festgelegt werden.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates, sieht aber unter europa- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Prüf- und gegebenenfalls Änderungsbedarf. So bestünden Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der getroffenen gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen. Auch einreise- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des Gesetzentwurfes „bedürfen einer eingehenden fachlichen Überprüfung und können in dem vorgesehenen Umfang voraussichtlich nicht für alle von dem Gesetzentwurf erfassten Einrichtungen mitgetragen werden“.
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