Clangruppen in der Türsteherszene
Berlin: (hib/PK) Mitglieder von Rocker- und Clangruppen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung auch im Geschäftsfeld der Sicherheitsunternehmen, Security-Dienste und in der Türsteherszene aktiv. Dies gelte beispielsweise für Angehörige türkisch-, libanesisch- und arabischstämmiger Großfamilien, heißt es in der Antwort (19/1901) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1586) der AfD-Fraktion.
An die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe seien bestimmte Voraussetzungen geknüpft, heißt es in der Antwort weiter. So werde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Nicht erteilt würden Genehmigungen etwa dann, wenn Antragsteller in den zurückliegenden fünf Jahren wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden seien.
Die zuständige Behörde hole zur Überprüfung der Zuverlässigkeit mindestens eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der jeweils zuständigen Polizeibehörde ein.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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