Erfahrungen mit Energieausweisen
Berlin: (hib/PEZ) Im Zuge der anstehenden Novelle des Energieeinsparrechts für Gebäude durch ein neues Gebäudenergiegesetz sollen strengere Sorgfaltspflichten für die Aussteller von Energieausweisen geprüft werden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/1683) auf eine Kleine Anfrage (19/1468) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden solche Überlegungen nach einer ersten Erfahrungsbilanz der Länder in den Prozess einfließen. Wann und in welchen Punkten genau das Gesetz erneuert werden soll, stehe noch nicht fest. Für Stichprobenkontrollen bei Energieausweisen für Gebäude sind die Länder zuständig. Die Bundesregierung hat nicht vor, entsprechende Erfahrungsberichte zu veröffentlichen; dies liege in der Hoheit der Bundesländer, erklärt sie.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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