Ausbau der Hightech-Strategie
Berlin: (hib/ROL) Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. Zurzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1678) auf die Kleine Anfrage (19/1458) der Linken. Die Linke hatte gefragt, welche Mehrausgaben die Bundesregierung für hochschulpolitische Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode plant und ob die Bundesregierung vorhat, eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenzufinanzieren.
Gleichwohl betont die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die Hightech-Strategie (HTS) in der 19. Legislaturperiode als ressortübergreifende Forschung und Innovationsstrategie weiterentwickelt werden soll. Die HTS bündele seit 2006 ressortübergreifend die Förderung von Forschung und Innovation. Sie habe maßgeblich dazu beigetragen, die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb zu verbessern und ein Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen befördere.
Diese Strategie werde sich an den großen gesellschaftlichen Herausforderungen ausrichten und dazu beitragen, sie zu bewältigen. Dafür würden Kompetenzen in zukunftsweisenden Technologien ausgebaut, die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften modernisiert und die Nutzer- bzw. Bürgerperspektive von Beginn an einbezogen. Die neue Forschungs- und Innovationsstrategie soll dazu beitragen, in Deutschland eine offene Innovationskultur zu etablieren, die Raum für kreative Ideen biete und die neben technischen auch soziale Innovationen befördere. Die Bundesregierung werde den Transfer von der Grundlagenforschung in nutzbringende Anwendungen forcieren und die Entstehung von Sprunginnovationen fördern. Die Gründungskultur in Deutschland soll gestärkt und der Mittelstand auf dem Weg in eine moderne, digitalbasierte Wirtschaftsweise unterstützt werden. Mit einer Transfer-Initiative werde die Bundesregierung die Unternehmen darin unterstützen, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Produkte und Verfahren umzusetzen. Nicht zuletzt werde die europäische und internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation intensiviert. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden, gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft erreicht werden.
In den vergangenen Jahren habe der Bund auch seine Ausgaben für Bildung erheblich gesteigert. Im Koalitionsvertrag seien darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen vereinbart worden, um gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern.
Der Koalitionsvertrag nenne für die 19. Legislaturperiode außerdem prioritäre Ausgaben für Schwerpunkte im Bereich Bildung. Dies betreffe den Ausbau der Ganztagsbetreuung, die Reform des Berufsausbildungsförderungsgesetzes, die Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung sowie den DigitalPakt Schule.
Zudem betont die Bundesregierung, dass sie der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung große Bedeutung beimesse. Unter anderem hätten Bund und Länder im Rahmen der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) die Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse an den von ihnen institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen als wesentliches Ziel vereinbart. Im Fokus stünden zudem familienfreundliche und gendergerechte Strukturen und Prozesse sowie eine quantitative Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in verantwortungsvollen Positionen in den Wissenschaftsorganisationen mittels freiwilliger Zielquoten.
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