Überschneidungen von Sitzungen
Berlin: (hib/STO) Plenarsitzungen des Bundestages und Sitzungen seiner Ausschüsse oder anderer Gremien sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht zeitlich überschneidend stattfinden. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments (19/1843) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Ältestenrat des Parlaments im Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschlagenen Neuregelung vereinbaren können.
In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass 14 der 23 ständigen Ausschüsse derzeit am Mittwoch der Sitzungswochen vor dem Beginn der Plenarsitzung tagten. Andere Ausschüsse seien so terminiert worden, dass sie mit Plenarsitzungen zusammenfallen. Dabei werde den betroffenen Ausschussmitgliedern die Teilnahme entweder an einem Ausschuss oder an der Plenarsitzung verwehrt. Gleiches gelte für die Teilnahme an weiteren Gremien.
Wie die Fraktion weiter schreibt, werden die Termine der Sitzungen des Bundestages in der Regel durch den Ältestenrat vereinbart, der auch „den Rahmen der Tagungsmöglichkeiten der Ausschüsse“ erstelle. Somit komme diesem Gremium die Aufgabe zu, „die Pflichtsitzungen des Bundestages derart zu terminieren, dass diese überschneidungsfrei ablaufen können und jedem Abgeordneten ermöglichen, seiner Verpflichtung nachzukommen, an den Arbeiten des Bundestages teilnehmen zu können“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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