1,8 Milliarden Euro Mehrausgaben
Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat im vierten Quartal 2017 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,826 Milliarden Euro sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4,861 Millionen Euro bewilligt. Im selben Zeitraum fielen über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums in Höhe von 23,7 Millionen Euro an. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Haushaltsführung 2017 (19/1735) hervor. 600 Millionen Euro der über- und außerplanmäßigen Ausgaben fielen demnach für Zahlungen im Bereich Arbeitslosengeld II an. Als Begründung dafür führt die Bundesregierung die „ungünstigere Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen nach dem SGB II“ an.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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