Finanzierung der beruflichen Bildung
Berlin: (hib/ROL) Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. Zurzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1677) auf die Kleine Anfrage (19/1439) der Linken. Die Linke hatte gefragt, wie die Vorhaben im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung finanziert werden sollen.
Die Bundesregierung unterstreicht, dass der DigitalPakt Schule eine Laufzeit von fünf Jahren haben soll. Der Start des Programms sei abhängig von der Realisierung der im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassung der Rechtsgrundlage in Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) sowie des darauf basierenden Abschlusses einer Bund-Länder-Vereinbarung. Nach dem Koalitionsvertrag seien für die 19. Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro für den DigitalPakt Schule vorgesehen. Bis zum Abschluss der Verhandlungen könnten keine Aussagen über die konkret zu finanzierenden Leistungen getroffen werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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