Verurteilung zu achtjähriger Haftstrafe
Berlin: (hib/STO) Über die Verurteilung einer am 4. August 2015 in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) festgenommenen Person informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1606) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1397). Danach erfolgte die Festnahme auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls. Wie es in der Vorlage weiter heißt, haben die spanischen Behörden gegen die Person ein Ermittlungsverfahren wegen Tätigkeiten für den sogenannten Islamischen Staat (IS) geführt. In diesem Zusammenhang sei sie in Spanien zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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