AfD will Staatsferne der Deutschen Welle
Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Zahl staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien der Deutschen Welle auf maximal ein Drittel beschränkt und alle anderen Gremienposten staatsfern besetzt werden. Ihren entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes (19/1697) begründet die Fraktion mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014 zum ZDF-Fernsehrat. Die Karlsruher Richter hätten gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten am Gebot der Vielfaltsicherung und der Staatsferne auszurichten ist. Konkret habe das Gericht vorgegeben, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder ein Drittel der Mitglieder der Gremien nicht übersteigen darf.
Nach Ansicht der AfD wird das Deutsche-Welle-Gesetz dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht. Von den aktuell 17 Mitgliedern des Rundfunkrates seien sieben staatlich beziehungsweise staatsnahe. Im Verwaltungsrat betrage das Verhältnis drei zu vier. Eine konsequente Staatsferne der weiteren Mitglieder, die in die Gremien für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen entsandt werden, sei bislang auch nicht gewährleistet.
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