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18.04.2018 Inneres, Bau und Heimat — Antwort — hib 237/2018

Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug l

Berlin: (hib/STO) Über vom Generalbundesanwalt eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Bezug zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) „wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1364). Wurden danach im Jahr 2013 im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) 16 solcher Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet, stieg diese Zahl über jeweils 21 in den beiden Folgejahren und 36 im Jahr 2016 auf 135 im vergangenen Jahr.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden in zehn Strafverfahren elf Angeklagte rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Diejenigen Fälle, in denen das Verfahren nach einer Abgabe durch den GBA gemäß Paragraf 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes von einer Generalstaatsanwaltschaft weitergeführt wurden, sind in diesen Angaben laut Vorlage nicht enthalten. Der Anstieg von Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland erklärt sich laut Bundesregierung „maßgeblich durch die Fälle, in denen Personen, die nach einer Flucht nach Deutschland hier einen Asylantrag stellten, sich in ihrer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung der PKK oder einer ihrer Teilorganisationen bezichtigten“.

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