Kontrolle von Rüstungsgüter-Exporten
Berlin: (hib/PEZ) Aus Deutschland dürfen nur Rüstungsgüter ausgeführt werden, wenn ihr Verbleib im Empfängerland sichergestellt ist. Dies betont die Bundesregierung in der Antwort (19/1539) auf eine Kleine Anfrage (19/1195) der AfD-Fraktion. Mit so genannten Ex-ante-Prüfungen werde vor Erteilen einer Exportgenehmigung kontrolliert, wohin das Produkt letztlich gehen soll. Eine Grundlage dieser Prüfungen sei die Endverbleibserklärung, die den Anforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entsprechen müsse.
Die Bundesregierung bekräftigt in der Antwort zudem, dass Waffen ohne Kontrollen aus Deutschland nicht ausgeführt werden dürfen. „Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Strafverfahren von den Strafverfolgungsbehörden im Zuständigkeitsbereich der Länder durchgeführt.“ Eine Antwort auf die Frage, wie viele Waffen jährlich Deutschland ohne Kontrollen verlassen, gibt die Bundesregierung nicht.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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