Äußerung einer Diplomatin zur AfD
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unternimmt keine juristische Bewertung zu den Ermittlungen im Fall der Äußerung einer deutschen Diplomatin zum Ausgang der Bundestagswahl. Wie sie in der Antwort (19/1348) auf eine Kleine Anfrage de AfD-Fraktion (19/1068) schreibt, sei es Aufgabe der Justizbehörden der Länder, im Zuge der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. „Der Bundesregierung stehen gegenüber den Justizbehörden der Länder im Sinne der Gewaltenteilung weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse zu; sie enthält sich daher grundsätzlich jeglicher Bewertung.“ Die Fragesteller hatten wiederholt (19/337, 19/712) die Äußerung einer stellvertretenden deutschen Botschafterin zum Ausgang der Bundestagswahl thematisiert. Die Diplomatin habe in einem TV-Statement im Gastland gesagt, dass nun erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte „Nazis“ in den Bundestag eingezogen seien. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf die „zentrale Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens“, wonach die Bezeichnung der - „zum Zeitpunkt der Äußerung im Einzelnen noch nicht abschließend identifizierbaren - Abgeordneten der politischen Partei AfD in englischer Sprache“ keine Beschimpfung im Sinne des Paragraphen 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) darstelle.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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